Nach einem Unfall können auch Ansprüche gegen die eigene Kaskoversicherung bestehen.
Mit der Kraft-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommt es häufig zu Streitigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass bei der Durchsetzung dieser Ansprüche eine kompetente anwaltliche Unterstützung dringend erforderlich ist.
Für ADAC-Mitglieder ist die Erstberatung im Verkehrsrecht in unserer Kanzlei kostenfrei.