Ihnen wird Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Körperverletzung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung oder ein anderes Verkehrsdelikt vorgeworfen? Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen einer Erstberatung in unserer Kanzlei zu informieren, bevor Sie eventuell Schritte unternehmen, die Ihre Position verschlechtern.
In Verkehrsstrafsachen ist eine vernünftige Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts fast unmöglich. Wir als erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht können von Beginn an für Sie die Weichen richtig stellen, um das Verfahren (in Bahnen) zu lenken und die Verteidigung erfolgreich umzusetzen.
Die Verurteilung zu einer Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Entziehung der Faherlaubnis kann zu weiteren Problemen mit der Autoversicherung und der Fahrerlaubnisbehörde führen.
Für ADAC-Mitglieder ist die Erstberatung im Verkehrsrecht in unserer Kanzlei kostenfrei.