Die Entziehung der Fahrerlaubnis stellt für den Betroffenen eine einschneidende und folgenschwere Maßnahme dar. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte bei Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde möglich. Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:
Für ADAC-Mitglieder ist die Erstberatung im Verkehrsrecht in unserer Kanzlei kostenfrei.